BEGLAUBIGUNG DER ÜBERSETZUNGEN
Mit meiner Zertifizierung zur Gerichtsdolmetscherin für BULGARISCH und RUSSISCH bin ich berechtigt, meine Übersetzungen für die Verwendung in Österreich selbst zu beglaubigen.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage in Bulgarien benötigen eine Überbeglaubigung durch das Konsulat der Republik Bulgarien in Wien hier.
Aufgrund eines Vertrags zwischen Österreich und Bulgarien über Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen aus dem Jahr 1969 ist eine Legalisierung (Apostille) von Dokumenten nicht notwendig. hier